Als Moderator und Mittler zwischen oftmals sehr unterschiedlichen Interessenlagen ist es für den Verwalter nicht immer einfach, alle Beteiligten vollumfänglich zufrieden zu stellen. In solchen Situationen ist es die Aufgabe des Verwalters, die Interessen des einzelnen Wohnungseigentümers und die Interessen einer Eigentümergemeinschaft oder des Mieters und des Vermieters mit dem Wissen um das Konfliktpotential in Übereinstimmung zu bringen. Ein schmaler Grad, der durch gesetzliche Vorgaben und vertragliche Vereinbarungen vorgegeben ist, wo Theorie und Praxis oftmals jedoch nicht automatisch deckungsgleich sind.
Umso erfreulicher für uns, wenn es gelingt und es Anerkennung und Lob gibt. Einige Beispiele nachstehend. Selbstverständlich können auf Anfrage auch eine Vielzahl von Ansprechpartnern benannt werden, Verwaltungsbeiräte oder Hauseigentümer, die gern bereit sind, über unsere Arbeit umfassend Auskunft zu geben.